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Pflegegrade

Ansprechpartner

Gundula Rüdiger

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03643 86 76 11
Fax:
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ruediger@sozialdienstleister.de

Abraham-Lincoln-Straße 35
99423 Weimar

Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kann von Menschen beantragt werden, bei denen bisher Pflegestufe 0 nicht genehmigt wurde. Nun erhalten Menschen mit leichter Form von psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Demenz schon Leistungen der Pflegeversicherung. Nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss für diesen Pflegegrad vorliegen. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben weitaus mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. 27 bis 60 Minuten täglicher Grundpflege werden mit Erhalt dieses Grads übernommen. 

Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ist mit der Pflegestufe 0 und 1 zu vergleichen. Mit diesem Pflegegrad wird einem nun schon eine Pflege mit geringerem Zeitaufwand zugesprochen. Dieser Pflegegrad entspricht einer eingeschränkten Alltagskompetenz und erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 30 bis 127 Minuten Grundpflege werden hier eingeplant. 

Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 entspricht Pflegestufe 1, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz, also meist Demenz vorliegt. Er entspricht Stufe 2 wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Menschen, die bisher also Stufe 1 hatten, können höhere Leistungen beanspruchen. Diesen Pflegegrad erhalten alle, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besitzen. Ihr Anspruch liegt bei 131 bis 278 Minuten Grundpflege am Tag.

Pflegegrad 4
Leistungen des Pflegegrads 4 beziehen von nun an alle Menschen, die den Pflegestufen 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 zugeordnet waren. Hier sind schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit Faktor für die Zuordnung sowie die Notwendigkeit von bis zu 300 Minuten Grundpflege. 

Pflegegrad 5
Der höchste Grad ist Pflegegrad 5. Menschen, die zuvor Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, beziehen nun Leistungen des höchsten Pflegegrads. Für diesen liegt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor. Der Pflegeaufwand ist außergewöhnlich hoch und der Pflegebedürftige ist auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Mit dem Pflegegrad 5 verbunden sind 245 – 279 Minuten tägliche Grundpflege.

 

(Quelle: https://www.lifta.de/)

Wo kann ich Näheres erfahren?

Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wenden Sie sich dazu bitte an den Ansprechpartner, der oben rechts angezeigt wird.

Weiterführende Informationen erhalten Sie ebenfalls in dieser Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums (Pflegeleistungen).