Rot-Kreuz-Heim Weimar
Weimar, den 01.09.2020
Durchführung Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (Besucherregelung)
(Anforderungen hinsichtlich von Besuchsregelungen und einen wirksamen Schutz in den stationären Einrichtungen der DRK-Seniorenzentrum Weimar gGmbH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es liegen ereignisreiche Monate hinter uns, in denen uns viele Fragen hinsichtlich eines wirksamen Schutzes unserer Bewohner und Ihrer Angehörigen in den Pflegeeinrichtungen in Weimar bewegt und beschäftigt haben.
Aufgrund des hohen Einsatzes unserer Mitarbeiter, aber auch Ihres Verständnisses für die Erforderlichkeit der Maßnahmen, ist es uns gelungen, eine Ausbreitung des SARS-Covid-Virus zu verhindern.
Mit Wirkung zum 30. August 2020 soll es zu Lockerungen im Besucherverkehr für Pflegeeinrichtungen kommen.
Da die Gefahr einer möglichen Infektion aber noch nicht gebannt ist, heißt
dies, dass es auch weiterhin zu Regelungen und Beschränkungen im Besucherverkehr unserer Einrichtungen kommen muss.
Hierzu im Einzelnen:
1.) Besuchszeiten
In unseren Einrichtungen, in denen kein Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist, sind innerhalb folgender Zeiten
täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Besuche möglich.
(Ampelstufe grün)
2.) Anzahl der Besucher
a) Es wird auch weiterhin empfohlen, Besucher möglichst außerhalb der Einrichtung im Freien in den hierfür eingerichteten Besucherbereichen zu empfangen, sofern die Witterung dies zulässt.
Hierfür gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung der Besucherzahl.
b) Für einzelne, in den Heimen gesondert ausgewiesene oder in Absprache mit der Einrichtungsleitung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten gilt eine maximale Besucherzahl von 10 Personen.
c) Innerhalb der Bewohnerzimmer gilt eine Begrenzung der Besucherzahl auf maximal 2 Personen, unabhängig von der Anzahl der Bewohner des Zimmers.
3.) Fortbestand bisheriger Regelungen
Unabhängig von der Lockerung der Besucherbeschränkungen bleiben sowohl die Regelungen zur Hygiene- und Infektionsprophylaxe in den Einrichtungen und die Verpflichtung der Registrierung vor Antritt des Besuches unverändert bestehen.
Dies ist zur Verfolgung möglicher Infektionsketten und zum Schutze
unserer Bewohner auch weiterhin unerlässlich.
4.) Ausnahmen
In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei einer erforderlichen Palliativbetreuung von Bewohnern, kann in Absprache mit der Pflegeeinrichtung von vorstehenden Regelungen teilweise abgewichen werden, was jedoch jeweils einer konkreten Einzelabstimmung bedarf.
5.) Ampelsystem/Stufenkonzept
Stufe 1 (grün) - keine Besuchsbeschränkungen
Insofern gelten die vorstehenden Ziffern 1.) bis 4.) sofern kein Infektionsgeschehen in der Einrichtung vorliegt bzw. es zu einer Häufung von Fällen am Standort und der Umgebung des Pflegeheims kommt. Auch hier gelten weiterhin die Anmeldepflichten und die Pflicht zur Registrierung.
Stufe 2 (gelb) – Besuchseinschränkung
In der Einrichtung selbst liegt kein Infektionsgeschehen vor, in der Region bzw. Umgebung des Pflegeheimes liegt ein gehäuftes Auftreten von SARS-CoV-2-Infektionen oberhalb des Schwellenwertes von 35 je 100.000 Einwohnern vor. In diesem Fall wird zu der alten bisher gültigen Besucherregelung zurückgekehrt und es sind maximal 2 registrierungspflichtige Besuche pro Bewohner für insgesamt 2 Stunden/Tag gestattet.
Stufe 3 (rot) – Besuchsverbot
Ein Besuchsverbot wird aufgrund eines aktiven Infektionsgeschehens in der Einrichtung angeordnet.
Im unmittelbar betroffenen Bereich gilt ein generelles Besuchsverbot. Gesonderte Regelung für andere Bereiche der Einrichtung richten sich nach der konkreten aktuellen Situation im Pflegeheim.
Den aktuellen Status und die entsprechend geltende Ampelstufe für das jeweilige Pflegeheim entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen in der Pflegeeinrichtung an den Eingangstüren.
6.) Regelverstöße
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen die Mitarbeiter in unseren Pflegeeinrichtungen dazu berechtigen, die sofortige Abstellung der Verstöße zu verlangen bzw. bei Weigerung und/oder schweren Verstößen gegen vorstehende Regelungen sofortig vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die betreffenden
Besucher oder unternehmensfremden Personen der Einrichtung zu verweisen.
Wir hoffen weiterhin auf Ihre aktive Unterstützung und Ihr Verständnis für unsere Bemühungen, die uns anvertrauten Bewohner vor Infektionen zu schützen.
Wir beziehen uns hinsichtlich sämtlicher Maßnahmen auf die derzeitig aktuellen Verordnungen zu Regelungen, Beschränkungen und besonderen Besuchs- und Infektionsschutzgesetzen in stationären Einrichtungen der Pflege, besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung, in der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz, hier insbesondere auf das Schreiben der Thüringer Heimaufsicht vom 28.08.2020, das durch Sie jederzeit bei der Heim- bzw. Pflegedienstleitung eingesehen werden kann.
Dieses Schreiben ist auch auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter folgendem Link abrufbar unter:
Durchführung Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz
Mit freundlichen Grüßen
Holger Welz
Geschäftsführer
Ansprechpartner
Leiterin
Yvonne Freise
Telefon:
03643 456 0
Fax:
03643 456 199
Mail:
y.freise(at)sozialdienstleister.de
Pflegedienstleiterin
Sandra Kröckel
Telefon:
03643 456 182
Mail:
s.kroeckel(at)sozialdienstleister.de
Verwaltung
Anja Wüstenberg
Telefon:
03643 456 0
Mail:
Wuestenberg(at)sozialdienstleister.de
Karl-Haußknecht-Straße 19a
99423 Weimar
Lage
Unsere Pflegeeinrichtung wurde 1997 eröffnet. Sie liegt im "südlichen Villenviertel" Weimars, unweit des Goetheparks. Umgeben ist das Haus von einer wunderschön gestalteten Gartenfläche von etwa 5000 qm mit kleiner Wasseranlage und Ruhebänken.
Karl-Haußknecht-Str. 19a, 99423 Weimar (in Google Maps anzeigen)
Ausstattung
- helle und freundliche Einzel- und Doppelzimmer
- 46 Einzelzimmer
- 19 Doppelzimmer
- eigene Küchenversorgung mit zusätzlichen Stationsküchen
- Stationsbäder
- Bereiche des geselligen Zusammentreffens und der Kommunikation
- Rollstuhlgerechte barrierefreie Gänge, inklusive Personenaufzüge
- Wintergarten, Terrasse, Gartenparkanlage mit Springbrunnen und Inseln der Ruhe (Pavillons)
- Funk-Schwesternnotruf in allen Bereichen
- Therapieräume
Service
- hausärztliche Betreuung
- Apothekendienst
- Krankengymnastik und Logopädie nach ärztlicher Verordnung
- auf Wunsch Lieferservice der Fa. Nahkauf
- Montag und Donnerstag Friseur im Haus*
- Dienstag und Mittwoch Fußpflege im Haus*
- haustechnische Leistungen
- Fahrdienst*
*diese Leistungen müssen selbst bezahlt werden
Kulturelles
- abwechslungsreiche Beschäftigungsangebote
- Gesangsnachmittage
- Ausflüge in die nähere Umgebung
- Veranstaltungen und Feiern
- individuelle Geburtstagesfeiern
- Nutzung der vielfältigen Veranstaltungen des DRK-Bürgertreffs
Entfernungsangaben
- Goethepark ca. 300 m
- Stadtzentrum ca. 1000 m
- Bushaltestelle ca. 10 m
- Einkaufszentrum ca. 800 m
- Bahnhof ca. 2500 m
Unser Pflegeleitbild
„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern da wo man verstanden wird.“ (Christian Morgenstern)
Wir, im Rot-Kreuz-Heim Weimar, pflegen nach dem Strukturmodell mit seinem personenzentrierten Ansatz. Im Blickwinkel stehen die Bewohner*innen mit ihren Bedürfnissen, eigenen Wünschen und biografischen Gewohnheiten. Der Pflege- und Betreuungsprozess wird handlungsleitend gestaltet, die pflegerische Kompetenz unserer Mitarbeiter wird gestärkt.
Wir unterstützen selbstbestimmtes und selbständiges Leben unserer Bewohner mit dem Ziel, ein hohes Maß an Lebensqualität zu ermöglichen.
Pflege und Betreuung erfahren unsere Bewohner*innen unabhängig von der
- Nationalität
- ethnischer Zugehörigkeit
- Geschlecht
- Sozialer Stellung
- Religiöser und politischer Überzeugung
Bildergalerie
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Unsere Qualität überzeugt!
Die Leistungen und die Qualität unserer Arbeit werden jedes Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Die stets sehr guten Ergebnisse unserer Einrichtungen stehen der Öffentlichkeit auf unserer Website zur Verfügung. Überzeugen Sie sich selbst.
Wie geht's weiter?
Nehmen Sie einfach Kontakt auf zu den oben rechts benannten Personen und wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.